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Ordnungsbehördliche Verordnung gem. § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BBLöG) zum Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahre 2016
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Beratung
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Status
Zuständig
Beschluss
Abstimmung
Dokumente
01.12.2015
Gemeindevertretung
13
öffentlich
Entscheidung