Ordnungsbehördliche Verordnung gem. § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BBLöG) zum Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2021

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04.05.2021 Gemeindevertretung36 öffentlichEntscheidung   
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