Möglichkeiten zur Begrenzung des Geschosswohnungsbaus auf noch unbebauten Flurstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W 4 "Wohngebiet An der Siedlung" 4. Änderung

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Name:I-021/2020  
Art:Informationsvorlage  
Datum:17.03.2020  
Betreff:Möglichkeiten zur Begrenzung des Geschosswohnungsbaus auf noch unbebauten Flurstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W 4 "Wohngebiet An der Siedlung" 4. Änderung hier: Beantwortung der Anfrage aus dem Ortsbeirat Wustermark vom 12.02.2020
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Anlage 1_2020-03-20_Luftbild unbebaute Flurstücke Dateigrösse: 1 MB Anlage 1_2020-03-20_Luftbild unbebaute Flurstücke 1 MB